Wir führen wiederkehrende Prüfungen in ortsfesten elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln nach VDE 0105 Teil 100 durch. Folgende Prüfvorgänge werden durchgeführt:
- Besichtigen, z.B. äußerliche Beschädigungen an Kabel/Leitungen und Betriebsmitteln, mangelhafte Kabel-/Leitungsverlegung und -einführung sowie unzureichende Befestigung, etc.
- Messen, z.B. von Auslöseströmen und Schutzleiterwiderständen, Identifikation von unzulässigen Temperaturanstiegen mit berührungslosen Temperaturmessgeräten, etc.
- Erproben, z.B. Auslösen des Fehlerstrom-Schutzschalters zum Feststellen eines möglichen Defektes.
Hierbei gibt es strenge gesetzliche Vorschriften für die Prüffristen und die Befähigung des Prüfers – für regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben sind bspw. folgende Prüffristen und Prüfer vorgesehen:
Anlagen/Betriebsmittel |
Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel |
4 Jahre |
auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) |
Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr |
auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) |
Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit RCD / Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) |
1 Monat |
auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandmessung) |
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs- Schutzschalter – in stationären Anlagen – in vorrübergehend stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich |
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung |
Benutzer |
Grundsätzlich müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme (d.h. Erstprüfung), nach Änderung und/oder Instandsetzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfungen sind nach Art und Umfang in den elektrotechnischen Regeln der Technik (DIN VDE) festgelegt. Die Vorschriftenlage rund um DIN VDE, BetrSichV, TRBS, das ArbSchG und BGV A3 ist komplex – gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen ausführliche Informationen zur Verfügung. Wenn gewünscht erstellen wir auch eine Gefährdungsbeurteilung nach BGV A3 / TRBS für ihre Betriebsstätte. Sprechen Sie uns an und fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.